AGBs

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allen Ange­bo­ten und Lie­fe­run­gen lie­gen diese, dem Käu­fer bekann­ten Lie­fer- und Zah­lungs­be­din­gun­gen ein­ver­ständ­lich zugrunde; sie gel­ten durch Auf­trags­er­tei­lung oder Annahme der Lie­fe­rung aus­drück­lich als aner­kannt. Abwei­chende Bedin­gun­gen des Käu­fers, die wir nicht schrift­lich bestä­ti­gen, gel­ten nicht.
Alle Ange­bote und Preise sind frei­blei­bend. Die Preise ver­ste­hen sich zuzüg­lich Mehrwertsteuer.

Der Min­dest­auf­trags­wert bei „ab Lager“-Preisen beträgt € 500.- zuzüg­lich Mehrwertsteuer.

Sollte die Aus­lie­fe­rung einer gerin­gen Menge (unter € 500.- Auf­trags­wert) ver­ein­bart wor­den sein, erhe­ben wir einen Min­der­men­gen­auf­schlag von € 10.- pro Auftrag.

Die „frei Haus“-Preise der Liste gel­ten für Min­dest­ab­nah­men von 200 kg.

Die Zah­lung hat inner­halb 10 Tagen ab Rech­nungs­da­tum netto Kasse zu erfol­gen. Erst­lie­fe­run­gen erfol­gen nur bei Vor­aus­kasse. Lie­fe­run­gen auf offene Rech­nung erfol­gen vor­be­halt­lich Kre­dit­ver­si­che­rung. Bei Ver­zug des Käu­fers gilt die Bestim­mung des § 288 BGB, wobei die Gel­tend­ma­chung wei­ter­ge­hen­der Rechte vor­be­hal­ten wird.

Wenn nicht anders ver­merkt, ist das Rech­nungs­da­tum gleich­zei­tig das Ver­sand- bzw. Abhol­da­tum der Ware.

Unsere Lie­fe­run­gen erfol­gen, auch bei fracht­freier Ver­sen­dung, auf Rech­nung und Gefahr des Käufers.

Ände­run­gen an Rezep­tu­ren, Her­kunfts­an­ga­ben etc. behal­ten wir uns vor.

2. Offen­sicht­li­che Män­gel sind unver­züg­lich nach der Über­gabe der Ware zu rügen, die Rügen haben schrift­lich oder tele­fo­nisch zu erfol­gen. Der Käu­fer ver­pflich­tet sich, die Ware ord­nungs­ge­mäß zu lagern und gemäß unse­ren Wei­sun­gen zu ver­fah­ren. Spä­tere Bean­stan­dun­gen sind ungül­tig. Die Vor­schrif­ten der Para­gra­phen 377, 378 HGB blei­ben im übri­gen unberührt.

3. Bis zur Bezah­lung sämt­li­cher Ansprü­che aus der Geschäfts­ver­bin­dung behal­ten wir uns das Eigen­tum an unse­rer Ware vor. Im Falle der Ver­ar­bei­tung wird der Eigen­tums­vor­be­halt der­ge­stalt erwei­tert, daß schon jetzt Einig­keit dar­über besteht, daß mit der Ver­ar­bei­tung das Eigen­tum an der neuen Sache auf den Ver­käu­fer über­geht, der die Über­eig­nung annimmt. Der Käu­fer ist im Rah­men des nor­ma­len Geschäfts­gan­ges zur Wei­ter­ver­äu­ße­rung berech­tigt; er tritt schon jetzt seine Ansprü­che aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung der unter Eigen­tums­vor­be­halt ste­hen­den Ware bis zur Höhe der Gesamt­for­de­rung an den Ver­käu­fer ab, der die Abtre­tung annimmt. Die Ware darf vor vol­ler Bezah­lung weder ver­pfän­det noch siche­rungs­über­eig­net werden.

Bei Streik, höhe­rer Gewalt, Betriebs­stö­run­gen oder infolge sol­cher Umstände, die wir nicht zu ver­tre­ten haben oder mit denen wir nicht zu rech­nen brauch­ten, sind wir berech­tigt, die Lie­fe­run­gen inso­weit hin­aus­zu­schie­ben, als es durch diese Umstände unver­meid­lich ist. In die­sen Fäl­len wer­den wir den Käu­fer unver­züg­lich infor­mie­ren, und wir sind auch berech­tigt, von dem Ver­trag zurück­zu­tre­ten, ohne daß der Käu­fer Scha­den­er­satz­an­sprü­che gel­tend machen kann. Etwa­ige schon erbrachte Gegen­leis­tun­gen des Käu­fers wer­den wir dann unver­züg­lich erstatten.

Wir sind auch berech­tigt, bei Zah­lungs­ver­zug des Käu­fers und ver­geb­li­cher Mah­nung von dem Ver­trag zurück­zu­tre­ten, wobei wir uns für die­sen Fall wei­ter­ge­hende Ansprü­che aus­drück­lich vorbehalten.

Ein Nach­laß für even­tu­elle Kos­ten der Ent­sor­gung von Trans­port­ver­pa­ckun­gen ist in unse­ren Prei­sen bereits enthalten.

4. Erfül­lungs­ort für Lie­fe­run­gen und Zah­lung ist, soweit beide Par­teien Kauf­leute sind, unab­hän­gig von der Höhe des Streit­werts, das Amts­ge­richt Ham­burg-Altona. Durch etwa­ige Unwirk­sam­keit einer oder meh­re­rer Bestim­mun­gen unse­rer Lie­fer- und Zah­lungs­be­din­gun­gen wird die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt.

Stand 25.02.2013

Ust-IdNr.: DE 811 193 104